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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15 NZB   

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https://dejure.org/2015,104110
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15 NZB (https://dejure.org/2015,104110)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.03.2015 - L 7 AS 35/15 NZB (https://dejure.org/2015,104110)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB (https://dejure.org/2015,104110)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Das gilt nach dem in den Verantwortungsbereich des Rechtsmittelführers fallenden Grundsatz der Rechtsmittelklarheit selbst dann, wenn der Kläger nicht rechtskundig vertreten ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R - SozR 4-1500 § 158 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 11 AS 529/12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Beschwerdewert; Bezifferung bzw. Berechenbarkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Die fehlende Feststellbarkeit von Zulässigkeitsvoraussetzungen geht zu Lasten des Rechtsmittelführers (Urteil des Senats vom 10. Juli 2012 - L 7 AS 476/10 -, vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB).
  • BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R

    Streitwertfestsetzung bei Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Abzustellen ist insoweit auf die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, also in der Regel auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - B 6 KA 24/98 R), wobei maßgeblich nur solche Begehren sind, die bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens waren und dem Berufungskläger durch das SG versagt worden sind (vgl.: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 144 Rn 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 476/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Die fehlende Feststellbarkeit von Zulässigkeitsvoraussetzungen geht zu Lasten des Rechtsmittelführers (Urteil des Senats vom 10. Juli 2012 - L 7 AS 476/10 -, vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB).
  • LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Auch eine Umdeutung der erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juni 2011 - L 7 AS 1506/09 NZB - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. August 2009 - L 18 U 248/09 NZB -, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2011 - L 7 AS 46/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Sieht ein Beteiligter davon ab, sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen, gehen Zweifel bezüglich der Statthaftigkeit des Rechtsmittels zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. zur gleichgelagerten prozessualen Situation einer Berufung: Urteile des Senats vom 14. Dezember 2011 - L 7 AS 46/10 - und vom 24. Januar 2012 - L 7 AS 126/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 7 AS 126/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Sieht ein Beteiligter davon ab, sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen, gehen Zweifel bezüglich der Statthaftigkeit des Rechtsmittels zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. zur gleichgelagerten prozessualen Situation einer Berufung: Urteile des Senats vom 14. Dezember 2011 - L 7 AS 46/10 - und vom 24. Januar 2012 - L 7 AS 126/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2011 - L 7 AS 1506/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2015 - L 7 AS 35/15
    Auch eine Umdeutung der erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juni 2011 - L 7 AS 1506/09 NZB - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. August 2009 - L 18 U 248/09 NZB -, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 41/15
    Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 46/15
    Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 43/15
    Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 42/15
    Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellten und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 45/15
    Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 44/15
    Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
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